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   VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04   

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https://dejure.org/2005,36922
VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04 (https://dejure.org/2005,36922)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2005 - 13 K 3565/04 (https://dejure.org/2005,36922)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2005 - 13 K 3565/04 (https://dejure.org/2005,36922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Windenergieanlagen im Sicherheitskorridor militärischer Tieffluggebiete

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04
    Denn die Klägerin ist nicht Eigentümerin, sondern lediglich Pächterin des vorgesehenen Baugrundstücks, das bereits seit vielen Jahren durch die Tiefflugübungsstrecke in unmittelbarer Nachbarschaft (mit-) geprägt ist (vgl. zu dieser sog. Situationsvorbelastung: BVerwGE 98, 235/245).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04
    Lässt sich aber demnach eine Kollision der widerstreitenden Nutzungsinteressen durch die erörterten Maßnahmen nicht vermeiden, ist zur Beantwortung der Frage, ob das privilegierte Vorhaben dem festgestellten öffentlichen Belang der Landesverteidigung i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB "entgegensteht", eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und den von ihm berührten öffentlichen Belangen durchzuführen, wobei die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04
    Denn die Festlegung der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Tieffluggebiete erfolgt durch den Bundesminister der Verteidigung auf der Grundlage eines ihm zustehenden verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums, dessen Rahmen durch die hierfür geltende Ermächtigungsgrundlage des § 30 Abs. 1 S. 3 Luftverkehrsgesetz bestimmt wird und keines Verwaltungsverfahrens i.S.v. § 9 VwVfG und auch keiner vorherigen Anhörung betroffener Gemeinden oder sonstiger privater Dritter bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 - in NJW 1995, Seite 1690 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 1 S 1596/00

    Höhe der Widerspruchsgebühr

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2005 - 13 K 3565/04
    Innerhalb dieses Gebührenrahmens bestimmt sich die konkrete Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, nach dem wirtschaftlichen und sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen (vgl. § 8 LGebG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.2001 - 1 S 1596/00 -).
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